


Konzeption
Aufsuchende Heilpädagogische Praxis
Stephan Berner
Westerstr. 14
24996 Sterup
Inhalt:
1. Einführung
2. Grundlagen
2.1 Ansatz
2.2 Zur Person
2.3 Mobile Praxis
2.4 Gesetzliche Grundlagen
3. Angebot und Zielgruppe
4. Methodische Schwerpunkte
5.0 Art und Inhalt des Angebote:
5.1 Erziehungsberatung
5.2 Heilpädagogisches Spielangebot
5.3 Eltern-Kind-Interaktionsberatung
5.4 Begleitung von Jugendlichen
5.5 Heilpädagogische Familienhilfe
5.6 Sozialpädagogische Familienhilfe
5.7 Inklusion
6.0 Übergeordnet:
6.1 Gefährdungseinschätzung bei KwG
6.2 Kombination der Angebote
6.3 Dauer des Angebotes
6.4 Kontakt
1. Einführung:
Unsere Gesellschaft befindet sich gegenwärtig in einer Zeit des Wandels. Familien sind immer mehr Aufgaben ausgesetzt. Oft haben die Eltern/Erziehungsberechtigten durch berufliche Anforderungen weniger Zeit für die Erziehung der Kinder. Familienstrukturen und Rollenbilder verändern sich. Immer mehr Familien bestehen nur aus der Kern-Familie, die nicht auf die Unterstützung von Großeltern etc. zurückgreifen kann. Kinder sind zunehmend von Armut betroffen (Armutgefährdungsquote) und es gibt eine fast gleichbleibend hohe Anzahl an Alleinerziehenden.
Die Lebensweltbedingungen der Kinder und Jugendlichen verändern sich stetig:
Kinder und Jugendliche sind mehr den digitalen Medien ausgesetzt.
Mit dem Corona Virus hat und wird sich eine große Veränderung und Verunsicherung im Alltagserleben der Familien ergeben.
Die schulischen Anforderungen und Belastungen nehmen durch veränderte Lehrpläne und veränderte Bedingungen zu.
Eine feste Peer Group welche Orientierung gibt fällt oft weg.
Dies führt zu neuen Herausforderungen im Alltag der jungen Menschen. Sie sind oft:
mehr auf sich alleine gestellt im Umgang mit Kommunikationsmedien, wie z.B. WhatsApp, Instagram, Snapchat, etc.
mit Gewalt in den digitalen Medien konfrontiert.
ohne ausreichend feste, haltgebende Freunde.
Sie müssen mehr schulischen Stoff in weniger Zeit, oft mit schlechteren schulischen Bedingungen erlernen.
Von den Kindern und Jugendlichen wird daher gefordert sich in einem komplexeren Lebensfeld eigenständiger (zum Teil)
soziale Kompetenz sowie
Methoden Kompetenz
anzueignen. Sowie diese Aufgaben in der Regel auch dem "Elternhaus zufallen".
Diese Anpassungsleistung der jungen Menschen gehen oft mit Unsicherheiten in der Entwicklung einher. Sie beginnen oft schon in der Kleinkindphase und werden den Menschen meist sein Leben lang begleiten.
Parallel dazu verändern sich auch die Anforderungen und Erwartungen an die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten, die sich neuen Aufgaben gegenüber sehen. So entsteht auch bei ihnen oft ein Gefühl der Unsicherheit und Überforderung.
Aus diesem Grund ist es für die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen umso wichtiger, den Einzelnen mit seinen individuellen Fähigkeiten und Stärken zu sehen und zu fördern.
Die therapeutische Heilpädagogik will Kinder und Jugendliche dabei unterstützen, auf die veränderten Bedingungen in ihrer Lebenswelt zu reagieren. In der Erziehungsberatung geht es darum, mit einem heilpädagogischen Blick die jungen Menschen zu erkennen und zu unterstützen.
2. Grundlagen:
2.1. Zur Person Stephan Berner:
In Stuttgart war ich über 20 Jahre lang bei einem Erziehungshilfe-Träger in der ambulanten Einzel- und Gruppenarbeit mit Kindern und Jugendlichen tätig. Im Rahmen dieser Anstellung arbeitete ich als Heilpädagoge auch beratend und unterstützend in den jeweiligen Familiensystemen. Aus privaten Gründen wechselte ich mit der Familie den Wohnort und zog in das wunderschöne Angeln, so dass ich nun nach einem neuen beruflichen Wirkungskreis suche.
Neben der erwähnten langjährigen Berufserfahrung verfüge ich über eine Ausbildung zum Berater der Klienten zentrierten Kinder- und Jugendpsychotherapie und bringe eine wertschätzende Grundhaltung mit. Mein Handeln würde ich als bedarfsorientiert bezeichnen. Durch meine systemische SIT-Fortbildung hat sich mein Fokus in Richtung Elternberatung und Elternaktivierung erweitert. Zudem bildete ich mich zur KlHG-§8a-Fachkraft weiter und koordinierte den Ehrenamtsbereich.
Neben Respekt, Offenheit und Vertrauen ist Humor für mich ein wichtiger Bestandteil meiner Arbeit.
Im Berufsverband der Heilpädagogen (BHP) bin ich Mitglied um über aktuelle Entwicklungen sowie fachliche Themen und Fortbildungen informiert zu sein.
2.2. Ansatz:
Aufgrund der Erfahrung in der Erziehungshilfe und Erziehungsberatung ist ein Ansatz entstanden für den (heil-)pädagogischen und sonderpädagogischen Bedarf an:
individueller Förderung der Kinder und
persönlicher Beratung der Eltern/Erziehungsberechtigten.
Im Zentrum des heilpädagogischen Handelns steht dabei der individuelle Blick auf den Einzelnen, der ein Verstehen und Annehmen der Person ermöglicht, sowie die Begleitung hin zu einer positiven Veränderung.
Alle Angebote sind offen für eine interdisziplinäre Zusammenarbeit. So werden auch Eltern/ Erziehungsberechtigte bei Gesprächen mit Schulen oder Ärzten unterstützt.
Hier ist es wichtig, nicht "vor die Eltern zu treten", ihnen ihre Zuständigkeiten und Verantwortung nicht abzunehmen, da sie dies als Eltern schwächen würde.
2.3. Mobile Praxis (Hausbesuche):
Das heilpädagogische Angebot erfolgt durch eine Unterstützung meist in dem direkten Lebensumfeld der Familien bzw. des Kindes. Dies beinhaltet folgende Vorteile:
Das Kind kann sich in seinem Sozialraum und seiner Lebenswelt zeigen und ausdrücken.
Es fallen keine Wegezeiten an.
Angebote können kombiniert werden. Es besteht die Möglichkeit für unkomplizierte Elterngespräche
Gestalterische und Erlebnispädagogische Elemente können gut umgesetzt werden.
2.4. Gesetzliche Grundlage:
Die rechtliche Grundlage der Arbeit stellt der §27 SGBVIII, i. V. m. §30, 31, 35a, SGB VIII sowie §41 dar. Die Ausgestaltung der Hilfe richtet sich nach den im Hilfeplan (§36 SGB VIII) vereinbarten Inhalten.
2.5. Qualitätssicherung:
Durch Fortbildungen und Supervision wird ein gleichbleibend hoher Standart der Angebote erbracht.
Bei der Dokumentation werden die datenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten.
3. Zielgruppe und Angebot:
3.1 Zielgruppe:
Das Hilfsangebot richtet sich an Familien, Kinder und Eltern/Erziehungsberechtigte, die bei der Erziehung oder im Hinblick auf das Verhalten ihres Kindes Fragen und Probleme haben und für Hilfe offen sind.
3.2 Zielangebot:
In folgenden Bereichen kann durch das Angebot Unterstützung erfolgen.
Kinder und Jugendliche:
können in Kita und Schule den Anforderungen besser begegnen.
zeigen ihren Eltern/Erziehungsberechtigten gegenüber mehr Respekt
können erkennen, dass die Eltern für sie da sind
Eltern/Erziehungsberechtigte:
erfahren deutlich weniger Probleme bei der Erziehung
können ihr Kind in positiveren Bezügen sehen und ihm auf wohlwollende Art und mit echter Empathie begegnen.
können diese positiven Erfahrungen immer mehr im Alltag einfließen lassen, da sie ihr Kind besser verstehen.
4. Methodische Schwerpunkte:
In der Arbeit mit dem Kind sowie in den Elterngesprächen stehen folgende methodische Schwerpunkte im Vordergrund:
Personenzentrierte Grundhaltung nach C. Rogers.
Nondirektive Spieltherapie nach V. Axline mit dem Ansatz der Interaktionsresonanz von M. Behr.
Systemische Interventionsberatung nach M. Biene. Bei diesem Ansatz stehen die Erziehungsberechtigen im Zentrum, um die gewünschte Veränderung bei dem Kind zu ermöglichen und zu erreichen.
Erlebnispädagogische Elemente nach "City Bound", die sich im Alltag integrieren lassen.
Transaktionsanalytische Inhalte nach E. Berne /T. Harris / S. Stahl.
Die Themenzentrierte Interaktion (TZI) ist die Grundlage für die heilpädagogische Gruppenarbeit
Blick auf die Entfaltungsmöglichkeiten des Kindes auch in der Rolle als Kinderschutzbeauftragter.
5. Art und Inhalt des Angebotes:
5.1 Erziehungsberatung:
Das Ziel dieser Beratung ist, dass die Eltern/Erziehungsberechtigten ihrem Kind so begegnen können, dass dieses sein Verhalten zum Positiven verändern kann. Das Angebot richtet sich nur an die Eltern/Erziehungsberechtigte, die Kinder sind nicht anwesend.
Oft haben die Eltern/Erziehungsberechtigten den Wunsch, "das Kind solle sich nun endlich ändern“. Erfahrungsgemäß bleibt dies aber aus, wenn nicht ernsthaft an der Situation gearbeitet wird. Die Probleme und Konflikte zuhause und im Umfeld (Kita, Schule, Freunde) nehmen stetig zu. Daher ist es für Eltern/Erziehungsberechtigte wichtig zu erkennen, dass sie selbst im Zentrum der positiven Veränderung ihres Kindes stehen.
In Anlehnung an das Konzept der systemischen Interaktionsberatung ist das lösungsorientierte Angebot in 12 Schritte aufgeteilt, die aufeinander aufbauen. Diese Schritte sind auf der Homepage (hp-angeln.de) aufgeführt.
5.2 Heilpädagogisches Spieltherapie:
Im Vordergrund steht hier, dass sich das Kind oder der Jugendliche durch eine heilpädagogisch-therapeutische Förderung von besonderer Qualität angenommen und akzeptiert fühlt. Dies soll eine Entwicklung hin zur Veränderung ermöglichen.
Dieses Angebot ist aufsuchend und bietet so die Möglichkeit, dem jungen Menschen in seiner Lebenswelt zu begegnen durch:
Unternehmungen mit erlebnispädagogischen Elementen
heilpädagogische Spielstunden (HPS)
heilpädagogische Übungsstunden (HPÜ)
spieltherapeutische Angebote mit nondirektivem und interaktionsresonanten Ansatz
Das Angebot kann auch in einer Kita oder einer sonstigen Einrichtung stattfinden, die ein geeignetes Umfeld bietet.
Ziel dieses Angebots ist es, die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen in diesen Bereichen zu stärken:
Entfaltung der eigenen Fähigkeiten
Weiterentwicklung der Persönlichkeit
mehr Freude am "Dasein"
einen besseren Kontakt zu den Eltern/Erziehungsberechtigten
In diesem Rahmen sind auch Kleingruppenangebote möglich.
Dieses Angebot lässt sich auch im Rahmen einer Sozialpädagogischen Familienhilfe einsetzen. Da in diesem Rahmen auch Elterngespräche gewünscht werden, kann der heilpädagogisch-therapeutische Ansatz hier sehr effektiv sein.
5.3 Beratung für Eltern in einem Angebot der Spiel-Interaktion:
Dieses Elterntraining hat das Ziel die Eltern-Kind-Beziehung zu verbessern. Sie wird als die wichtigste und grundlegendste Beziehung für das Kind angesehen.
Nach den Prinzipien der humanistischen Pädagogik und Beratung können die Eltern/ Erziehungsberechtigten lernen, wie sie im Spiel mit ihrem Kind einen besonders positiven Kontakt mit ihm entwickeln können.
Die Eltern/Erziehungsberechtigten lernen, das Erleben des Kindes durch seine Augen zu sehen. Dies ermöglicht dem Kind, neue Seiten an sich zu erkennen und zu integrieren.
Das Kind zeigt sein inneres Empfinden im Spiel und drückt sich darüber aus. Verstehen die Eltern ihr Kind auf dieser Ebene, finden sie einen Zugang zu ihm, der eine positive Bindung ermöglicht. Das Spiel ist die Ausdrucksmöglichkeit des Kindes.
Hierbei ist es zentral, dass das Kind in seinem Spiel unbedingt und ohne Korrektur angenommen wird. Das Kind wird dies erkennen und sich gesehen fühlen. Dieser Prozess wirkt sich sehr positiv auf die Eltern-Kind-Beziehung aus.
Die Eltern haben die Möglichkeit, die Spielsequenz als Film aufzunehmen. Das können sie beispielsweise mit ihrem eigenen Smartphone tun. Die anschließende Auswertung des Films kann, dann ohne dass die Bilddaten an Dritte weitergeleitet werden, erfolgen.
Bei der Nachbesprechung der Spielsequenz werden vor allem positive Interaktionen der Eltern/Erziehungsberechtigten besprochen und überlegt, wie diese erweitert werden können.
Die gewonnenen Erkenntnisse können in den Alltag übertragen werden. So hilft das Spiel den Eltern auch im Alltag, einen besseren Blick auf das Kind zu haben und sie können ihr Erziehungsverhalten wirksam erweitern.
Im Zentrum stehen beim Spiel die therapeutischen Grundprinzipien von Carl Rogers, verbunden mit den spieltherapeutische Regeln:
Akzeptanz anstelle von Korrektur
Empathie anstelle von eigenem Willen (durchsetzen)
Echtheit
Die Dauer der Spielsequenz beträgt 20-30 Minuten
5.4 Begleitung von Jugendlichen:
Beim Einzelkontakt stehen die Begegnung und der Austausch mit Jugendlichen, die sich momentan in einer problematischen Phase befinden, im Vordergrund. Das Ziel besteht meist darin, die Jugendlichen in einer schweren Entwicklungsphase zu unterstützen und Hilfen zur Weiterentwicklung anzubieten.
So werden nach einer Kennenlernphase die Themen klientenzentriert angegangen, besprochen und bearbeitet. Hier steht zu Beginn (sowie auch über die gesamte Phase der Unterstützung) das Verstehen und Einfühlen in die Gefühlswelt des Jugendlichen im Vordergrund. Erst wenn sich der Jugendliche verstanden und angenommen fühlt, kann gemeinsam geschaut werden, wie eine positive Veränderung erreicht werden kann.
Grundvoraussetzung ist hier die Authentizität des Heilpädagogen. Diese Echtheit ermöglicht dann:
Positive, aber auch
kritische und
fördernde und fordernde Stellungnahmen, Rückmeldungen (feedback) und Positionen gegenüber dem Jugendlichen, die dann positive Entwicklungen und Veränderungen ermöglichen.
Erfahrungsgemäß ist (auch) bei dieser Art der Unterstützung die Elternarbeit sehr wichtig und gewünscht. Denn es sind oft unausgesprochene Themen zwischen den Eltern/Erziehungsberechtigten und dem Jugendlichen, die zu den Konflikten geführt haben.
Die Elternarbeit ist deshalb so wichtig, weil sich Jugendlichen gegenüber Personen außerhalb der Familie anders verhalten als gegenüber den Eltern. Daher ist Elternarbeit oft ein notwendiger Bestandteil, um die benannten Probleme zu erörtern, zu bearbeiten und bestenfalls aufzulösen zu können.
5.5. Familienhilfe:
Diese Hilfe richtet sich an Familien:
bei denen ein Kind von einer Behinderung betroffen ist (heilpädagogische Familienhilfe),
die einer sozialpädagogischen Familienhilfe (Spfh) bedürfen.
Je nach
Behinderung des Kindes,
Erziehungsbedarf der Familie
werden die Ziele dann individuell, (meist) mit dem Jugendamt, besprochen.
Wichtig ist es auch hier, die Eltern/Erziehungsberechtigten in ihrer Erziehungshaltung zu stärken, damit sie problematische Zeiten gut meistern können.
Die Heilpädagogische Familienhilfe hat zum Ziel,
- eine drohende Behinderung abzuwenden oder
- eine Behinderung und deren Folgen abzumildern.
Damit soll erreicht werden, dass das Kind sich bestmöglich in die Gemeinschaft integrieren kann. Ein weiteres wichtiges Ziel ist es, die Eltern/Erziehungsberechtigten in ihrer Erziehung und Methodenkompetenz zu stärken.
So können in dem Hilfeplan folgende Ziele festgelegt sein:
Kind:
Unterstützung bei der Suche nach einer passenden Fördermöglichkeit oder Therapie,
Entwicklungsförderung im jeweils individuell festgelegten persönlichen Bereich,
Unterstützung bei der sozialen Entwicklung und Entfaltung,
Stärkung der Handlungskompetenzen.
Elternarbeit:
Verstehen der Eigenheiten des Kindes, mit angemessenem erzieherischem Handeln,
Stärkung der positiven Kommunikation und Interaktion,
Hilfe bei der Selbstständigkeitsentwicklung und Selbsttätigkeitsentwicklung des Kindes im Alltag,
interdisziplinäre Kooperation mit anderen Fachstelle.
5.6. Begleitung in der Schule oder Kindertagesstätte:
Bei der Unterstützung von Kindern in der Kindertagesstätte steht im Vordergrund, dass das Kind in der Gruppe gut aufgenommen wird.
Ziel ist es, dass das Kind mit seinen Stärken und Schwächen von den anderen Kindern in der Gruppe gesehen und angenommen werden kann. Wichtig ist hierbei, das Kind darin zu unterstützen, auffälliges Verhalten zu reduzieren. So können bei der Begegnung mit anderen Kindern ein besserer Austausch und eine bessere Entwicklung stattfinden.
Durch eine individuelle, ganzheitliche Förderung wird das Kind also darin unterstützt, sich kindgerecht und angemessener in der Gruppe zu entwickeln.
Dieses ganzheitliche Angebot beinhaltet auch Elemente aus
der heilpädagogischen Spieltherapie,
der heilpädagogischen Förderstunde &
der Elternarbeit.
Es richtet sich an Kinder, die unter §27 SGB VIII, 35a, fallen und bei denen eine diesbezügliche Finanzierung über das Jugendamt möglich ist.
6. Übergeordnet:
6.1. Gefährdungseinschätzung bei Kindeswohlgefährdung §8a SGB VIII (KWG):
Der Begriff des Kindesschutzes ist weitläufig und gesetzlich nicht klar definiert. Es liegt aber auch in der Natur der Sache, dass im Einzelfall immer eine gewissenhafte individuelle Deutung und Auswertung erfolgen muss.
Bei dem KWG-Einschätzungsprozess handelt es sich hauptsächlich um eine Diagnostik im Rahmen eines laufenden Hilfsangebots. Denn in der Regel kommen hier die Aufträge vom Jugendamt, das schon eine Gefährdungseinschätzung vorgenommen hat, die eine akute Gefährdung zum Zeitpunkt der Übergabe ausgeschlossen hat.
Die Grundlage der Gefährdungseinschätzung lässt sich über §8a SGB VIII ableiten.
Strukturierte Erfassungsbögen, die Indikatoren bzw. Anhaltspunkte abfragen, bieten zu Beginn einen ersten Stand zur KWG-Einschätzung.
Dieser erste Einblick wird dann durch eine weitere Verlaufsdiagnostik überprüft. Bei dem Verfahren besteht ein steter Informationsfluss zum Jugendamt, das einen Wächterauftrag hat und aufgrund seiner Gesamtverantwortung informiert sein muss.
Die Hilfe ist meist in ein Unterstützungsangebot eingebettet, das noch weitere Ziele in einem Hilfeplanverfahren verfolgt.
Das Offenlegen aller auftragsrelevanten Gefährdungsbereiche bildet die Auftragsgrundlage der Hilfe. Der Ansatz sieht grundsätzlich die bestmögliche:
- Transparenz
- Wertschätzung und
- Akzeptanz
vor.
Eine wichtige Rolle spielt auch der Glaube, dass sich die Eltern/Erziehungsberechtigten hin zu einem Verhalten gegenüber dem Kind entwickeln können, das diesem mehr Sicherheit gibt. Hierfür sind gute Absprachen, auch bezüglich der Rollenverteilung zwischen Jugendamt und Helfer, eine sehr wichtige Voraussetzung.
Als Bewertungsmaßstab eines grenzverletzenden Verhaltens sind nicht nur objektive Faktoren, sondern auch das subjektive Erleben der uns Schutzbefohlenen mit einzubeziehen.
Bei dem Prozess der laufenden Gefährdungseinschätzung werden das erhobene Risiko und die Schutzfaktoren reflektiert und zwischen beiden abgewogen. Daraus ergeben sich folgende Einschätzungen:
Gegenwärtig keine Gefährdung des Kindes erkennbar:
Hier wird empfohlen, sich für die gegebenen Themen Unterstützung zu holen bzw. diese wird initiiert oder angeboten.
Latente Gefährdung:
Im Gespräch mit dem Jugendamt wird über das Hilfeplanverfahren Unterstützung angeboten.
Akute Gefährdung:
!!!! Sofortige Information an das Jugendamt
6.2. Kombination der Angebote
Alle Angebote lassen sich untereinander gut verbinden. Sie können sich aufeinander aufbauen oder auch ergänzen. Im Sinne einer ganzheitlichen Unterstützung ist es oft hilfreich, wenn die Hilfe über mehrere Angebote erfolgt.
6.3. Dauer des Angebotes
Die Durchschnittsdauer eines Angebotes beträgt in der Regel 1–1,5 Jahre. Jedoch hängt dies immer auch vom Entwicklungsfortschritt ab. Bei der Unterstützung sollte nicht die Zeit im Zentrum stehen, sondern die positive Veränderung. Diese sollte schon nach 3–6 Monaten deutlich erkennbar sein.
6.4. Kontakt:
Gerne stehe ich Ihnen bei Rückfragen zur Verfügung und freue mich auf ihre Kontaktaufnahme.
E-Mail: Stephan_berner@freenet.de,
Telefon: 04637 3640379
Hompage: www.hp-angeln.de
Sterup, Oktober 2020