Die Kosten für eine heilpädagogische Hilfe für Vorschulkinder werden in der Regel in Verbindung mit einem kinderärztlichen Gutachten und einer Antragstellung nach dem Sozialhilfe Gesetz §35 a übernommen.
Die Kostenübernahme der heilpädagogischen Hilfen zur Erziehung bei Schulkindern erfolgt in der Regel vom Jugendamt.
Gerne unterstütze ich sie dabei, hierfür einen Antrag zu stellen.