Praxis für heilpädagogische Erziehungsunterstützung und Beratung (aufsuchend)

 

Die Kosten für eine heilpädagogische Hilfe für Vorschulkinder werden in der Regel in Verbindung mit einem kinderärztlichen Gutachten und einer Antragstellung nach dem Sozialhilfe Gesetz §35 a übernommen.

 

Die Kostenübernahme der heilpädagogischen Hilfen zur Erziehung bei Schulkindern erfolgt in der Regel vom Jugendamt.

 

Gerne unterstütze ich sie dabei, hierfür einen Antrag zu stellen.

Kosten: